Abschaltung der EU-Streitschlichtungsplattform – Was Website- und Shopbetreiber jetzt tun müssen
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Seit Jahren war der Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform fester Bestandteil vieler Impressen. Doch damit ist bald Schluss: Die Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) der EU wird zum 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Was das für Sie bedeutet, warum Sie jetzt handeln sollten und wie Sie rechtssicher bleiben, erfahren Sie hier in unserem aktuellen Blogbeitrag.
Warum betrifft mich das?
Wenn Sie eine Website oder einen Onlineshop betreiben, sind Sie als Unternehmer*in nach EU-Recht bisher verpflichtet gewesen, auf die sogenannte OS-Plattform zu verlinken. Diese Plattform sollte Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten mit Onlinehändlern außergerichtlich zu klären.
Doch: Die Plattform wurde kaum genutzt – und deshalb wird sie nun endgültig abgeschaltet.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 19. März 2025 | Letzter Tag zur Einreichung neuer Beschwerden über die OS-Plattform. |
| 20. März 2025 | Keine neuen Streitigkeiten mehr über die Plattform möglich. |
| 20. Juli 2025 | Endgültige Abschaltung der Plattform – alle Hinweise und Links müssen entfernt werden! |
Ab dem 21. Juli 2025 ist jeder Link zur OS-Plattform eine potenzielle rechtliche Stolperfalle, da er ins Leere führt.
Was passiert, wenn ich den Link nicht entferne?
Ein veralteter Link auf eine nicht mehr erreichbare Plattform kann als wettbewerbswidrig und irreführend gelten – und somit abmahnfähig sein. Das bedeutet: Wer sein Impressum nicht aktualisiert, riskiert kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.
Was muss ich jetzt tun?
1. Impressum anpassen
Entfernen Sie den Hinweistext und den Link zur OS-Plattform. Typischerweise sieht dieser so oder ähnlich aus:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr„
Diesen Text und den Link bitte komplett löschen.
2. Auch AGB, E-Mails und Footer prüfen
Der Hinweis könnte sich auch an anderen Stellen befinden – z. B. in:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- der E-Mail-Signatur
- dem Website-Footer
Auch hier gilt: Alle Verlinkungen zur OS-Plattform müssen entfernt werden.
3. Hinweis zur Streitbeilegung nach deutschem Recht bleibt bestehen
Unabhängig von der EU-Plattform sind Sie als Unternehmer weiterhin verpflichtet, nach § 36 VSBG anzugeben, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ein Beispiel für einen korrekten Hinweis:
„Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“
Oder – wenn Sie teilnehmen möchten:
„Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: [Name, Adresse, Website]. Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilzunehmen.“
Übersicht: Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland (Stand: 2025)
| Name der Schlichtungsstelle | Zuständigkeit / Branche | Webseite / Kontakt |
|---|---|---|
| Universalschlichtungsstelle des Bundes | Allgemeine Verbraucherstreitigkeiten (wenn keine spezielle Schlichtungsstelle zuständig ist) | www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 |
| Schlichtungsstelle Energie | Strom- und Gasversorger, Energielieferung | www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de |
| Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) | Fluggesellschaften, Bahn, Bus, Fernbus, Schiff | www.soep-online.de E-Mail: kontakt@soep-online.de |
| Versicherungsombudsmann e. V. | Versicherungsunternehmen (außer private Krankenversicherungen) | www.versicherungsombudsmann.de E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de |
| Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung | Private Kranken- und Pflegeversicherungen | www.pkv-ombudsmann.de E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de |
| Schlichtungsstelle Telekommunikation (Bundesnetzagentur) | Telefon- und Internetanbieter | www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelleTK E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de |
| Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft | Streitigkeiten zwischen Mandant:innen und Anwält:innen | www.s-d-r.org E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org |
| Ombudsstelle für Investmentfonds (BVI) | Kapitalanlagegesellschaften / Investmentfonds | www.ombudsstelle-investmentfonds.de E-Mail: ombudsstelle@bvi.de |
| Ombudsmann der privaten Banken (BdB) | Privatbanken (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank) | www.bankenombudsmann.de E-Mail: ombudsmann@bdb.de |
| Ombudsmann der genossenschaftlichen FinanzGruppe | Volks- und Raiffeisenbanken | www.bvr.de |
| Ombudsmann der Sparkassen-Finanzgruppe | Sparkassen | www.dsgv.de |
Hinweise zur Nutzung
- Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für Unternehmer freiwillig, außer sie haben sich dazu verpflichtet (z. B. durch AGB oder Verbandseinbindung).
- Kosten: Für Verbraucher sind Schlichtungsverfahren in der Regel kostenlos.
- Dauer: Verfahren dauern meist 2–3 Monate.
Achtung bei alten Unterlassungserklärungen
Wenn Sie in der Vergangenheit wegen fehlender OS-Verlinkung eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann die Situation komplizierter sein. Solche Erklärungen gelten unabhängig von der Abschaltung der Plattform weiter – und müssen ggf. gerichtlich angepasst oder aufgehoben werden.
Im Zweifel: Juristisch beraten lassen!
Brauchen Sie Unterstützung?
Bei realmaker helfen wir Ihnen gerne weiter:
- Wir prüfen Ihr Impressum und Ihre Rechtstexte.
- Wir entfernen oder aktualisieren rechtswidrige Inhalte.
- Wir passen Ihre Website an aktuelle rechtliche Anforderungen an.
Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da, bevor es teuer wird!
Fazit: Jetzt Impressum checken – Abmahnungen vermeiden!
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet Handlungsbedarf für alle Website- und Shopbetreiber.
Machen Sie Ihr Impressum fit für den Sommer 2025 und sichern Sie sich jetzt rechtlich ab!
Rechtlicher Hinweis
Die oben aufgeführten Informationen zu Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Kontaktdaten können sich jederzeit ändern.
Bitte informieren Sie sich im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle oder holen Sie juristischen Rat ein.
Michael Rademacher
Gründer von realmaker
Michael Rademacher gründete realmaker 2003. Er entwickelt WordPress-Websites und Software, produziert Filme und Livestreams und schreibt hier über das, was er in Kundenprojekten lernt.
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